Allgemeine Mietbedingung Lustlogischleihen

von Lustlogisch
Inh. Tim Berkels
Oderstraße 4a

45721 Haltern am See

1. Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter Lustlogisch, Inh. Tim Berkels und dem jeweiligen Mieter. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Vermietung von Mietartikeln durch den Vermieter an den Mieter. Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mietvereinbarung. Die Mietbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese Bedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen Mietbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Mieters finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mieter bzw. Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

2. Angebot & Vertragsschluss

Die Darstellung der Mietartikel auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich ein unverbindliches Angebot des Vermieters mit Aufforderung zur Buchung dar. Fehler oder Irrtümer in den Online-Angeboten des Vermieters sind vorbehalten. Während des Buchungsprozesses erhält der Mieter eine Auflistung in dem alle Gebühren, Kosten und die Kaution ersichtlich sind. Mit beenden der Bestellung und Bestätigung des Vermieters, kommt eine Buchung zustande. Erst mit Abschluss der Buchung und der Zusendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail kommt der Mietvertrag zustande. Der Mieter versichert, dass alle von ihm zur Mietabwicklung getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß und korrekt sind. Änderungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

3. Mietpreis & Kaution

Der Mietpreis entspricht dem entsprechenden im Mietangebot genannten Zeitraum und kann durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen). Der Mietpreis ist auch dann voll zu zahlen, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung durch den Mieter den vereinbarten Mietzeitraum unterschreitet. Relevant ist hier lediglich die pünktliche Übergabe des Mietartikels bis spätestens zum Beginn des Mietzeitraums. Der Vermieter verzichtet auf eine Kaution. Bei verspäteter Rückgabe an das Versandunternehmen wird ein zusätzlicher voller Tag berechnet und nachträglich in Rechnung gestellt. Bei Verlust, unzulässiger Entnahme von Mietartikeln oder bei Schäden, werden diese nachträglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Jede Lustbox hat einen anderen Materialwert.

Lustbox “Kondom” – Bei Farbabplatzungen der Penismodelle werden keine Kosten erhoben.
Bei Bruch eines Penismodells werden 10 € pro beschädigtes Modell nachträglich erhoben.
Bei Entwenden der Leihmaterialien (Penismaßbänder, die nicht hinzugekauft wurden) werden die von My.Size mit 2.00 €/Stk. berechnet. Die Maßbänder von Lustlogisch werden mit 9.00 €/Stk. berechnet.

Lustbox “Vorsorge” – Bei Beschädigung oder Entwendung des Hodentastmodells werden 280 € berechnet.
Bei Beschädigung oder Entwendung des Brusttastmodells werden 120 € berechnet.

Lustbox “Trans” – Bei Beschädigung/Entwendung der Laminierten Karten werden 0.50 €/ Karte berechnet.
Bei Beschädigung/Entwendung des Packers oder der Brustprothesen werden je 90.00 € berechnet.
Bei Beschädigung/Entwendung der Penisprothese (hinter Glas) werden 6.000 € in Rechnung gestellt.
Bei Beschädigung/Entwendung der Binder werden 30.00 €/Binder berechnet.
Bei Beschädigung/Entwendung des Tapes werden 12.00 € berechnet.
Bei Beschädigung/Entwendung der Ergänzungsausweiße werden 7.00 €/Ausweis berechnet.


Alle Preise sind Euro-Preise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4. Gutscheine & Guthaben

Der Vermieter kann dem Mieter Gutscheine zur Verfügung stellen. Diese reduzieren den Mietpreis für die nächste Miete um einen prozentualen oder festen Betrag. Gutscheine sind nicht auf Versandkosten, Nachberechnungen, Kaufartikel sowie auf Montage-, Betreuungs-, Reparatur- und Reinigungsdienstleistungen anwendbar. Des Weiteren kann der Vermieter in bestimmten Fällen dem Mieter ein Mietguthaben auf sein Kundenkonto hinterlegen. Dieses Guthaben kann der Mieter zeitlich unbegrenzt auf das komplette Sortiment für eine zukünftige Miete einsetzen und den Mietpreis um den Guthabenbetrag reduzieren. Der Mieter muss dem Vermieter vor Abschluss der Buchung mitteilen, dass er sein Guthaben einsetzen möchte. Gutscheine und Guthaben sind nicht auszahlbar.

5. Zahlung

Die Zahlung der Mietgebühr hat bei einem Versand der Mietartikel im Voraus per Überweisung oder Paypal, maximal 7 Tage nach Buchung und spätestens 3 Tage vor Mietbeginn zu erfolgen. Zahlungen auf Rechnung sind nach Ermessen des Vermieters für juristische Personen (Unternehmen, Institutionen und öffentliche Einrichtungen) möglich und bis zum genannten Zahlungsziel (im Normalfall 30 Tage ab Buchung) netto ohne Abzug zu begleichen. Nachberechnungen für verspätete Rückgabe, Reparatur, Reinigung oder Wiederbeschaffung sind in der Regel sofort fällig, sofern nicht anders vereinbart. Der Vermieter ist stets bemüht, zusammen mit dem Mieter eine faire Lösung für beide Seiten zu finden. Sollte vonseiten des Mieters aber keinerlei Kooperationsbereitschaft zu erkennen und eine offene Forderung auch nach mehrmaligen Erinnerungen weiterhin unbeglichen sein, so behält sich der Vermieter vor, die Forderungen auf privatrechtlichem Weg einzutreiben und in schweren Fällen auch strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Kommt der Mieter nach Zustellung einer Mahnung in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Rücksendung des Artikels zu fordern bzw. diesen auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Der Vermieter behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.

6. Übergabe

Der Mietpreis enthält eine Versandpauschale inklusive Rückversand. Außerdem ist nach Absprache auch eine direkte Anlieferung und Abholung im Raum Haltern am See möglich. Der Mietpreis bleibt dabei unverändert. Die Übergabe erfolgt vor Ort Montag bis Freitag (außer Feiertage) zwischen 9:00 und 17:00 und bei Versandlieferung Werktags spätestens zum Tag des Mietbeginns, in der Regel sogar schon früher. Abweichende Übergabe- und Rückgabezeiten sind nach vorheriger Absprache möglich. Die Zusage eines Anlieferungs- bzw. Miettermins erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und der Liefermöglichkeit. Im Falle von unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände oder bei einem Defekt auf dem Versandweg erhält der Mieter seinen Mietpreis sowie eine eventuell erhobene Kaution zurück, sofern der Mietgegenstand nicht genutzt werden konnte. Im Falle einer sehr kurzfristigen Buchung oder verspäteten Zahlung bzw. Identifizierung des Mieters innerhalb von weniger als 3 Tagen vor Mietbeginn gilt dies nicht. Der Mieter verpflichtet sich für den Fall einer Nichtlieferung aus oben genannten Gründen vorzubeugen und sich um eine Alternativlösung zu bemühen.

7. Mietzeit & Rückgabe

Die Mietzeit beginnt und endet laut dem vereinbarten Datum der Mietbuchung. Der Artikel ist dann taggleich bis spätestens 17:00 zurückzugeben bzw. dem Versanddienstleister zu übergeben. Dabei sind vom Mieter die eventuell abweichenden Öffnungszeiten seiner örtlichen Filiale des Versanddienstleisters sowie eventuelle regionale Feiertage zu beachten. Erfolgt die Rückgabe auf dem Versandweg, so ist der beiliegende und vorfrankierte DHL-Rücksendeschein (Retourenschein) zu nutzen, über den alten Hinversandschein zu kleben und der Einlieferungsbeleg als Nachweis aufzubewahren. Der Mieter erhält bei Verlust des beliegenden Retourenscheins umgehend auf Nachfrage kostenfrei eine Kopie des Versandscheines per E-Mail. Der Nachweis über ordnungsgemäße Lieferung und Rückgabe erfolgt bei Versand jeweils durch das Tracking bzw. den Lieferbeleg des Versandunternehmens. Verlängerungen des vereinbarten Mietzeitraums sind rechtzeitig mit dem Vermieter abzusprechen und von diesem zu genehmigen. Möchte der Mieter seine Buchung verlängern oder kommt seinen Rückgabeverpflichtungen nicht pünktlich nach, so wird eine neue Mietbuchung entsprechend des gültigen Tarifs ohne Berücksichtigung vorheriger Buchungen berechnet. Es gilt dann zur Berechnung das Ende des ursprünglichen Mietzeitraums als neuer Mietbeginn und das jeweilige tatsächliche Rückgabedatum beim Vermieter bzw. Versandunternehmen als Mietende. Dies gilt auch, sofern der Mietartikel ohne das zur Nutzung essenzielle Zubehör zurückgegeben wird oder die Rückgabe durch Verschulden des Mieters nicht sachgemäß erfolgt (z. B. Rückgabe ohne Retourenschein, mit Hinversandschein oder beim falschen Versanddienstleister). Fehlendes Zubehör ist innerhalb von 5 Werktagen zurückzusenden und verspätete Rückgaben sind unverzüglich an den Vermieter zu melden. Gibt der Mieter den Mietartikel vor dem vereinbarten Mietende zurück, so hat dieser keinen Anspruch auf eine Erstattung des Mietpreises. Zum Mietartikel erworbenes Kaufzubehör wird bei Rücksendung ebenfalls nicht erstattet, kann aber nach Absprache mit dem Vermieter als Guthaben auf das Kundenkonto des Mieters gutgeschrieben werden. Für den Rückversand sind die vom Vermieter beim Hinversand benutzten Mehrwegverpackungen zu nutzen und die Mietartikel sowie das Zubehör genau wieder so zu verpacken, wie sie vom Vermieter versendet wurden. Sollten die Versand- und Originalverpackungen nicht vom Mieter zurückgesendet werden, so behält der Vermieter sich vor, diese dem Mieter in Rechnung zu stellen.

8. Mängel

Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Beschädigte Kartons oder Verpackungen sind unbedingt vor der Annahme schriftlich beim Lieferunternehmen anzuzeigen und der Inhalt umgehend auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend, spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung, per E-Mail mit entsprechenden repräsentativen Nachweisbildern an den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung des Vermieters. Jeder bei der Nutzung durch den Mieter auftretende Mangel, Schaden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich per E-Mail oder Telefon anzuzeigen. Dies gilt auch, falls der Artikel nach Meinung des Mieters nicht für den vorgesehenen Zweck nutzbar ist. In diesem Fall bemüht sich der Vermieter umgehend um eine Lösung durch technische Hilfestellung oder eventuelle Ersatzlieferung. Defekte Artikel sowie Zubehör sind umgehend ausnahmslos wieder an den Vermieter zurückzugeben. Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden sowie dem Vermieter anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Untergang oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen. Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen, welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen, so werden diese vom Vermieter dokumentiert und festgehalten.

9. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietartikel dem Mieter bzw. Versandunternehmen rechtzeitig zu übergeben, damit ein pünktlicher Mietbeginn gewährleistet ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Vermieter, die Mietartikel in technisch einwandfreiem und nutzbarem Zustand inklusive vereinbartem Zubehör zur Verfügung zu stellen. Sollten Probleme auftreten, so verpflichtet sich der Vermieter, innerhalb seiner Geschäftszeiten dem Mieter nach Meldung per Telefon oder E-Mail beratend zu unterstützen und den Sachverhalt im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Zufriedenheit des Mieters zu lösen.

10. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Artikel. Die beiliegenden Anweisungen sowie gesonderte Hinweise auf der Mietbuchung sind zu befolgen. Der Mieter hat die Pflicht, sich über eine ordnungsgemäße und den jeweiligen Sicherheitsanforderungen entsprechende korrekte Nutzung vor Benutzung des Mietgegenstandes zu informieren und diese sicherzustellen. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von falscher Benutzung, Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit, höherer Gewalt oder Diebstahl. Der Mieter ist für die Sicherheit der Mietartikel verantwortlich und hat entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen, damit der Artikel nicht entwendet werden kann. Das gilt insbesondere, wenn der Artikel für Dritte zugänglich ist. Der Mieter kommt für sämtliche Betriebskosten während der Mietdauer selber auf. Mietobjekte sind inklusive Zubehör (auch Originalverpackung) zum vereinbarten Termin wie ursprünglich übergeben zurückzugeben.

11. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. Der Mieter haftet für den Mietartikel selbst und für abhanden gekommenes Zubehör sowie die Original- und Versandverpackung zum Preis der Neubeschaffung. Ist ein Mietartikel durch Verschulden des Mieters nicht mehr nutzbar, wird dem Mieter eine entsprechende Nachberechnung inklusive Nachweisbildern übermittelt. Bei Verschleißartikeln gilt dies bei einer Abnutzung von über 50% während der Miete. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Aushändigung des defekten Artikels. Eine eventuelle Übernahme der Kosten hat der Mieter mit seiner Haftpflichtversicherung zu klären. Die Mietartikel gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.

12. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald dieser die Geschäftsräume des Vermieters verlässt oder das Paket vom Paketdienstleister erhält. Bei der Rückgabe des Pakets geht die Gefahr mit der Abgabe des Pakets an das Transportunternehmen über. Gibt der Mieter den Artikel nicht mit dem beiliegenden und durch den Vermieter bereits vorfrankierten Retourenschein zurück, sondern verwendet einen eigenen Versandschein bzw. Transportdienstleister, so tritt der Gefahrenübergang erst bei Eintreffen in den Geschäftsräumen des Vermieters ein. Außerdem trägt der Mieter in diesem Fall die Rücksendekosten selbst und hat keinen Anspruch auf deren Erstattung.

13. Lieferprobleme

Kann ein Artikel nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter sein Geld zurück. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter. Gibt der Mieter eine falsche, von der DHL nicht belieferbare Adresse an oder nimmt das Paket nicht entgegen, so erfolgt keine Erstattung. Dies gilt nicht, wenn eine Annahmeverweigerung mit dem Vermieter abgesprochen ist.

14. Schadensersatzansprüche & Haftungsausschlüsse

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf die vom Mieter gezahlte Miete. Dies gilt für sämtliche Ansprüche gegen den Vermieter, unabhängig woher diese Ansprüche stammen. Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen höherer Gewalt, Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Artikel von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung des Transportunternehmers. Der Vermieter haftet nicht, sollte sich ein Mietartikel nach Beratung durch den Vermieter als nicht für den vom Mieter vorgesehenen Zweck nutzbar erweisen. Der Mieter hat sich nach Beratung nochmals eigenständig zu informieren, ob der gebuchte Mietartikel für seinen Einsatzzweck wirklich nutzbar und kompatibel ist. Der Vermieter haftet nicht für Datenverlust, der bei Einsatz der Mietgegenstände entstehen kann. Der Mieter hat für eine angemessene Datensicherung zu sorgen. Der Vermieter haftet nicht für eventuell entstandene Schäden am Kundeneigentum sowie Folgeschäden bei Unterstützung des Mieters bei Verladung oder Montage von Mietartikeln.

15. Reparatur

Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt oder ohne das für die Nutzung essenzielle Zubehör zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht, den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Erfolgt die Reparatur durch den Vermieter, so wird diese mit einem Stundensatz von 38€ brutto pro Stunde sowie den Neubeschaffungskosten für eventuell benötigte Ersatzteile oder Reparaturmittel abgerechnet. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt bzw. von einer gegebenenfalls vorhandenen Kaution abgezogen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Defekt direkt nach Erhalt beim Vermieter meldet und somit nicht für diesen verantwortlich ist (siehe Punkt Mängel).

16. Reinigung

Gibt der Mieter den Mietartikel bzw. essenzielles Zubehör in einem nicht akzeptablen Zustand zurück, in dem eine Weitervermietung an einen Folgemieter nicht ohne eine Reinigung, Trocknung oder weitere Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung möglich ist, so hat er für diesen Aufwand aufzukommen, sofern dieser Zustand nicht schon bei Lieferung bestand (siehe Punkt Mängel). Das gilt auch bei Missachtung der Nutzungs-, Reinigungs- und Wartungshinweise auf der Buchung bzw. in der Betriebsanleitung. Der Aufwand wird dabei nach Zeit- und Materialbedarf berechnet und wird ab einem Aufwand von mehr als 10 Minuten mit einem Stundensatz von 28€ brutto pro Stunde in Rechnung gestellt. In diesem Fall werden Nachweisbilder zur Dokumentation angefertigt und dem Mieter als Beweis zusammen mit der Nachberechnung übermittelt. Diese hat der Mieter umgehend zu begleichen. Ist eine eventuelle Kaution vorhanden, wird der Betrag davon abgezogen.

17. Stornierung & Änderungen

Der Mieter kann noch nicht bezahlte Buchungen kostenfrei stornieren oder ändern, ausgenommen die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Der Mieter verpflichtet sich in diesem Fall, dies dem Vermieter so zeitnah wie möglich mitzuteilen, damit dieser entsprechend reagieren und den Mietartikel gegebenenfalls weiter vermieten kann.

Eine Stornierung ist nur bis zu 3 Tage vor Mietbeginn möglich. Darüber hinaus wird eine Stornierungsgebühr von 50% des Mietpreises fällig. Davon ausgenommen ist die Kaution.

Bereits übergebene oder versendete Buchungen können nicht mehr storniert werden. Änderungen an Buchungen sind in der Regel nach rechtzeitiger Absprache problemlos und kostenfrei möglich. Sind die Änderungen aber massiv oder wiederholt, behält sich der Vermieter vor, diesen Aufwand zusätzlich zu berechnen.

18. Kündigung

Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Das gilt insbesondere, wenn er der Aufforderung einer fristgerechten Zahlung auf Vorkasse oder einer Identifikation nicht folgt und somit der vom Mieter gewünschte Mietbeginn nicht mehr realisierbar ist. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der berechtigte Verdacht der Zahlungsunfähigkeit oder Betrug besteht. Kommt der Vermieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, so kann der Mieter den Vertrag fristlos kündigen. Das gilt insbesondere bei nicht fristgerechter Lieferung des Mietartikels. Ausgenommen sind sehr kurzfristige Buchungen durch den Mieter, welche nach Absprache trotzdem auf Risiko des Mieters realisiert werden oder durch fehlende Mitwirkung des Mieters nicht rechtzeitig geliefert werden können.

19. Mieter & Identifizierung

Der Mieter muss voll geschäftsfähig und in Deutschland mit fester Adresse gemeldet sein. 

20. Eigentumsvorbehalt

Die Mietartikel bleiben mit all Ihren Bestandteilen uneingeschränktes Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Mieter hat den Vermieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter.

21. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten der Sitz des Vermieters, 45721 Haltern am See. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

23. Datenschutz

Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nicht an Dritte weiter gibt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung und zur technischen Unterstützung der durch den Mieter in Anspruch genommenen Leistungen oder Funktionalitäten können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt werden. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Informationen zum Datenschutz.